Traditionsgaststätten in Freising: Antwort der Stadtverwaltung auf unsere Stellungnahme

28.08.2015

Der folgende Text ist ein Antwortschreiben der Stadt Freising auf unsere Stellungnahme:
Stellungnahme des Vereins: Erhaltung des "Abseits"

„Traditionsgaststätten“ in Freising: Ihr Schreiben vom 23.04.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Bienen,

Herr Oberbürgermeister Eschenbacher hat mich gebeten, Ihnen zu antworten, wobei ich um Nachsicht bitte, dass ich dies aufgrund einer Vielzahl eilbedürftiger Maßnahmen, aber auch dem bis jetzt laufenden denkmalschutzrechtlichen Benehmensverfahrens zur Gaststätte „Abseits“ erst jetzt tun konnte und wollte.

Der in Ihrem Schreiben dargestellten Bedeutung von gastronomischen Einrichtungen in unseren einzelnen Stadtbereichen oder Ortsteilen kann man inhaltlich nur voll zustimmen, sie haben vielfältigste Auswirkungen auf ein gut funktionierendes Gemeinwesen.

Ich darf mich im Namen des Oberbürgermeisters nochmals ganz nachdrücklich für Ihr Engagement und die umfangreichen und sehr fundierten Recherchen – nicht nur zu diesem Thema – bedanken und Ihnen auch weiterhin die Unterstützung der Stadt zusagen.
Ihre Stellungnahmen sind als zusätzlicher Erkenntnisgewinn immer sehr willkommen, wobei natürlich wichtig ist, dass sie uns rechtzeitig erreichen.

Bezogen auf das aktuelle Thema „gastronomische Einrichtungen“ darf ich Ihnen versichern, dass wir das in unseren Möglichkeiten Stehende unternehmen werden, um gerade das weitere Verschwinden von sog. Traditionsgaststätten zu verhindern. Die rechtlichen, städtebaulichen oder denkmalfachlichen Möglichkeiten sind natürlich nicht immer gegeben, oft bleibt nur die politische oder persönliche Einflussnahme.

Soweit wir selbst Eigentümer von gastronomischen Einrichtungen bzw. entsprechender Grundstücke sind (z.B. Lindenkeller, Asamgebäude, ehemaliges Gefängnis), können wir natürlich auf diesem Wege bei unseren Vergaben/Konzessionen auf passende Betreiber und Konzepte achten.
Ansonsten ist eine gaststättenrechtliche Erlaubnis nach den gesetzlichen Maßgaben dann zu erteilen, wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen, ein Auswahl- oder Gestaltungsermessen hat die zuständige Behörde insoweit nicht.

Zum Gasthaus „Deutsches Haus“, bzw. „Abseits“ kann ich Ihnen noch mitteilen, dass das denkmalschutzrechtliche Benehmensverfahren kurz vor dem Abschluss steht und einem Eintrag des Anwesens in die Denkmalliste aus Sicht der Stadt Freising nichts mehr im Weg stehen dürfte.

Mit freundlichen Grüßen,

Koch
Stadtdirektor
Leiter Bau- und Planungsreferat

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